Häufige Fragen und informative Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Wie melde ich mein Kind für das Erasmus-Bildungshaus an?

Sie können Ihr Kind für Kindertageseinrichtungen und die Schule in Offenbach am Main einfach mit dem Anmeldeformular unter „Mein Kind anmelden“ auf dieser Website anmelden.

Möchten Sie Ihr Kind für einen Einrichtung in Frankfurt am Main anmelden, nutzen Sie bitte das Kindernet der Stadt Frankfurt.

Kann ich die Anmeldung persönlich abgeben?
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihres Kindes ausschließlich das Formular auf dieser Website. Für die Anmeldung für Einrichtungen in Frankfurt am Main nutzen Sie bitte das Kindernet.
Wie früh muss ich mein Kind anmelden?

Die Vergabe der Plätze in unseren Einrichtungen erfolgt in der Regel frühestens ein halbes Jahr vor der Aufnahme. Es ist daher nicht notwendig das Kind bereits Jahre vorher anzumelden. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei Eltern, die Ihr Kind bereits Jahre vor dem Wunschtermin (z.B. zum dritten Geburtstag des Kindes) anmelden, sich oft die Adress- und Kontaktdaten geändert haben, was die Kontaktaufnahme im Fall einer Zusage erschwert. Es ist bei einer Zusage einfacher Sie zu kontaktieren, wenn die Kontaktdaten, die Sie auf der Anmeldung angegeben haben, aktuell sind.

Ist es sinnvoll mein Kind bereits vor der Geburt anzumelden?

Für die Anmeldung in unseren Betreuungseinrichtungen ist das Geburtsdatum des Kindes notwendig. Eine Anmeldung vor der Geburt ist daher nicht möglich.

Kann ich mir die Einrichtung(en) vorab ansehen? Gibt es einen „Tag der offenen Tür“?

Leider können wir keine Besichtigungen vorab und leider auch keinen „Tag der offenen Tür“ anbieten. Die Nachfrage nach unseren Plätzen übersteigt die Zahl der Plätze, die wir in unseren Einrichtungen vergeben können, um ein Vielfaches. Den allermeisten Eltern und Kindern, die die Einrichtung besichtigen würden, könnten wir keinen Platz anbieten. Sollten wir Ihrem Kind jedoch einen Platz anbieten können, erhalten Sie selbstverständlich vorab die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch und einer Begehung der Einrichtung.

Wann erhalte ich Rückmeldung? Wann erhält mein Kind einen Platz?

Die Vergabe von Plätzen in der Kindertagesbetreuung erfolgt über das gesamte Jahr. In der Regel erfolgt die Vergabe frühestens ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin, den Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben.

Die Nachfrage nach unserem Bildungsangebot ist sehr groß. Leider können wir deshalb nicht allen Kindern einen Platz zum Wunschtermin anbieten. Deshalb bleiben Sie auch nach dem Wunschdatum angemeldet. Gegebenenfalls kontaktieren wir Sie auch dann, wenn das Kind bereits älter ist.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

Die einzigen Kriterien für die Vergabe der Plätze sind Alter und Geschlecht des Kindes. Das Merkmal „Geschlecht“ wird von uns nur insoweit verwendet, als dass es notwendig ist um unsere Betreungsgruppen und Schulklassen geschlechterparitätisch zu besetzen. Zudem werden Geschwisterkinder und Kinder, die bereits eine unserer Einrichtungen besucht haben, bevorzugt aufgenommen.

In unserem Bildungshaus ermöglichen wir ein durchgängiges Bildungsangebot vom ersten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule. Dies macht eine genaue Planung der Belegung notwendig, so dass nicht zu viele Kinder auf einmal in die nächste Einrichtung wechseln und sich eine gleiche Anzahl an Mädchen und Jungen in den Gruppen einer Einrichtung befinden.

Kann mein Kind auch unterjährig aufgenommen werden?

Das Erasmus-Bildungshaus ermöglicht den fließenden Übergang zwischen unseren Einrichtungen. Daher ist die Aufnahme Ihres Kindes auch unterjährig möglich.

Wie hoch sind die Betreuungskosten?

Die Kosten der Kindertagesbetreuung richtet sich nach den Beiträgen, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden. Sie finden die aktuellen Beiträge in unserer Beitragsordnung.

Die Beiträge zur Schule finden Sie in unserer Beitragsordnung.

Muss ich die vollen Kosten für die Betreuung tragen?

Sofern Sie berechtigt sind, können Sie eine Förderung Ihres Betreuungsplatzes beim Jugendamt Ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Dieses übernimmt die Kosten für den Betreuungsplatz und ggf. auch das Essensgeld.

In der Schule vergeben wir pro Jahrgang vier Stipendien. Zur Beantragung eines Stipendiums für die Schule wenden Sie sich bitte an den Elternverein Offenbacher Kaiserlei Kids (ok-kids.de)

An wen kann ich mich wenden, um mich nach dem Stand meiner Anmeldung zu erkundigen?

Aufgrund der hohen Nachfrage nach unseren Plätzen, bitten wir Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anmeldung abzusehen. Sollte ein Platz für Ihr Kind frei werden, wird die Einrichtungsleitung Ihrer Wunscheinrichtung Sie kontaktieren. Bis dahin können wir Ihnen leider keine Informationen geben, die über die Informationen in diesem FAQ hinaus gehen. Wir bitten daher von Nachfragen abzusehen.

Sie können uns unter der Telefonnumer 069 / 26 49 881 60 während unserer telefonischen Sprechzeiten

Dienstag und Freitag 08.00 Uhr – 11.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

erreichen.

Was kann ich tun, wenn ich dringend einen Betreuungsplatz für mein Kind benötige und bisher keine Zusage erhalten habe?

Leider erreichen uns immer wieder Anfragen von Eltern die – meist aus beruflichen Gründen – dringend einen Betreuungsplatz benötigen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach unseren Betreuungsplätzen – und dem darauf resultierenden Umstand, dass wir bei weitem nicht allen Kindern einen Platz in einer unserer Einrichtungen anbieten können – empfehlen wir den Interessent_innen sich bei möglichst vielen in Frage kommenden Einrichtungen anzumelden und sich bei einer Zusage ggf. zu Entscheiden.

Seit 1996 haben Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Kindergarten und seit dem 01.08.2013 ebenfalls auf einen Platz in der einer Krippe (siehe §24 SGB VIII). Das Jugendamt ist daher verpflichtet Ihnen eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen. Sie verfügen über das Recht sich auf der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz an das Jugendamt Ihres Wohnortes zu wenden und können Ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ggf. auch gegenüber dem Jugendamt einklagen.

Unser Wohnsitz liegt außerhalb von Offenbach / Frankfurt. Kann mein Kind dennoch einen Platz erhalten?

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Eltern, die einen Betreuungsplatz bei uns suchen, weil ihre Arbeitsstätte in einer anderen Gemeinde liegt als Ihr Wohnsitz.

Leider ist es aktuell für Kinder deren Wohngemeinde eine andere ist als die der Standortgemeinde der Erasmus-Einrichtung nicht möglich einen Platz zu erhalten. §28 HKJGB ermöglicht dies zwar grundsätzlich, jedoch gelingt es den Gemeinden nicht, einen Kostenausgleich für diese Kinder zu vereinbaren, sodass sowohl Frankfurt als auch Offenbach den Besuch Ihrer Einrichtungen durch auswärtige Kinder untersagen.